Gregorianische Reform
Während der gregorianischen Reform des 11. Jahrhunderts wurde versucht den Chorherrengemeinschaften wieder eine mehr monastische Prägung (geordnetes Gemeinschaftsleben und persönliche Besitzlosigkeit) zu verleihen.
Zu diesem Zweck wurde bei der Lateransynode von 1059 unter strikter Ablehnung der Aachener Regel die Augustinusregel vorgeschrieben. Eine herausragende Rolle spielte hierbei der Kardinal Hildebrand von Soana, der spätere Papst Gregor VII. (1073-1085). Die Reform setzte sich nur nach und nach und auch nicht bei allen Kanonikerstiften durch. Daher kommt es zur Unterscheidung zwischen regulierten Chorherren (Canonici Regulares mit der Augustinusregel - gemeinsames Leben und persönliche Besitzlosigkeit) und Säkularkanonikern (Canonici Irregulares nach der Aachener Regel - Leben in getrennten Haushaltungen mit persönlichem Eigentum).
Neben der Reform bestehender Klöster kam es besonders im deutschsprachigen Raum zu einer Welle von Klostergründungen, sodass die Zeit von der Mitte des 11. bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts als das Jahrhundert der Chorherren bezeichnet werden kann.